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2.1.3.1 Kommunale Selbstverwaltungs Körperschaften
Die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften sind die dritte Ebene im Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind gleichsam das Fundament des Staates. Bund und Länder weisen ihnen die Aufgaben und entsprechende Finanzmittel zu. Daneben nehmen sie im Rahmen der Selbstverwaltung eigene und freiwillige Aufgaben nach eigenem Ermessen und finanziellen Möglichkeiten wahr.[31]
[31] Vgl. Bundesverwaltungsamt (01.06.2005)
[32] Vgl. Bundesverwaltungsamt (01.06.2005) |
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