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2.2.3.2 Mehrlinienorganisation
Definition und Beschreibung
Im Gegensatz zur Einlinienorganisation wird bei der von Taylor entwickelten Mehrlinienorganisation die Leitungsfunktion, d. h. die Weisungs- und Kontrollbefugnis für eine Organisationseinheit (Stelle) auf mehrere - mindestens zwei - vorgesetzte Stellen verteilt, die fachlich spezialisiert sind. Die nachgeordnete Stelle hat also, abhängig von der in Frage stehenden Entscheidungskomponente der zu bearbeitenden Aufgabe, einen anderen Vorgesetzten, dessen Weisungen sie befolgen muss.
Die Anzahl der übergeordneten Organisationseinheiten mit Weisungsbefugnis wird durch die Anzahl der Entscheidungskomponenten, die die einer Organisationseinheit zugewiesene Aufgabe hat, bestimmt.
Vorteile
Die Kommunikations- und Kooperationswege sind kurz; dadurch werden Reibungsverluste und die Belastung der Zwischeninstanzen durch „Postbotentätigkeiten“ vermieden. Die Vorgesetzten sind durch ihren aufgrund der Spezialisierung hohen Sachverstand als Entscheider kompetent.
Nachteile
Eine klare Kompetenzabgrenzung ist kaum möglich. Da dadurch die Zurechenbarkeit der Einzelleistungen nicht mehr eindeutig erfolgen kann, ist eine gerechte Kontrolle und Bewertung erschwert. Hinzu kommt, dass die Mitarbeiter durch widersprüchliche Weisungen verunsichert werden könnten und eventuell ein höherer Bedarf an Leitungskräften entsteht.
Typische Anwendungsfelder
Dieser Organisationstyp wurde von Taylor für den Fertigungsbereich entwickelt. In einer Werkstatt sollten mehrere Meister jeweils nur für ihren Fachbereich den Arbeitern gegenüber weisungsbefugt sein, und diese ihnen gegenüber nur für dieses Spezialgebiet verantwortlich. Diese idealtypische Form der Mehrlinienorganisation gibt es in der Verwaltung nicht. In Einzelfällen kommt eine solche Mehrfachunterstellung jedoch vor, etwa wenn ein Referent gleichzeitig je zur Hälfte zwei Referaten zugeteilt ist.[53]
[53] Vgl. Mattern (1982), S. 102-103
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