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2.1.1.2 Mittelbare Bundesverwaltung
Für bestimmte bundesstaatliche Aufgaben sind »bundesunmittelbare« Körperschaften, Anstalten und Stiftungen eingerichtet worden. Sie sind selbstständig für ihren Sachbereich im gesamten Bundesgebiet zuständig und unterstehen der Aufsicht eines Ministeriums. Die größte ist die Bundesanstalt für Arbeit mit einem eigenen Unterbau aus Landesarbeitsämtern und örtlichen Arbeitsämtern. Andere Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung nehmen wissenschaftliche und kulturelle Aufgaben wahr, wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die Deutsche Bibliothek. [19]
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[19] Vgl. Bundesverwaltungsamt (01.06.2005) [20] Vgl. Bundesverwaltungsamt (01.06.2005) |
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